Keine erste Tätigkeitsstätte: BFH kippt 0,03-%-Regelung und erkennt Verpflegungskosten als Werbungskosten an – wichtig für Bauleiter & mobile Arbeitnehmer.
Ab 2024 müssen Kassenbons Seriennummer, Prüfwert und Signaturzähler enthalten. Das soll die Kassenprüfung vereinfachen und Manipulationen verhindern.
Der BFH bestätigt: Eine atypisch stille Beteiligung steht der steuerlichen Organschaft nicht entgegen – entscheidend ist die Abführung des Jahresüberschusses.
Nach dem BFH-Urteil erlaubt die Finanzverwaltung nun den Schuldenabzug beim Verwaltungsvermögenstest – mit weitreichenden Folgen für die Erbschaftsteuerpraxis.