Keine erste Tätigkeitsstätte: BFH kippt 0,03-%-Regelung und erkennt Verpflegungskosten als Werbungskosten an – wichtig für Bauleiter & mobile Arbeitnehmer.
Wer die Verfügungsmacht über Wertpapiere hat, ist steuerlich wirtschaftlicher Eigentümer – auch bei Sicherungsübereignung, so der BFH in einem aktuellen Urteil.
Wer Angehörige oder nahestehende Personen unentgeltlich pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag bis zu 1.800 € als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Umzugskosten sind nur dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind – ein Arbeitszimmer allein genügt nicht. Jetzt BFH-Urteil und Tipps lesen.