Bei der Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft kann eine Teilwertabschreibung auf Darlehen im Sonderbetriebsvermögen zulässig sein.
Das BVerfG erklärt die Besteuerung bei Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften für verfassungswidrig. Jetzt rückwirkende Änderung.