Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Steuerberater in Heidelberg
Laufende steuerliche Beratung
Here's what you get:
Persönliche und individuelle Beratung
Digitale Lösungen für mehr Effizienz
Ganzheitliche steuerliche Betreuung
Proaktive Informationen und Updates
Unsere laufende steuerliche Beratung geht weit über das bloße Erfüllen gesetzlicher Pflichten hinaus. Wir begleiten Sie ganzjährig in allen steuerlich relevanten Fragen – mit einem klaren Fokus auf Effizienz, Transparenz und Digitalisierung. Zu unseren Leistungen zählen die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschlüsse sowie sämtliche betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Ferner verstehen wir uns als strategischer Sparringspartner, der frühzeitig Optimierungspotenziale erkennt, steuerliche Risiken minimiert und sie vorausschauend durch das Jahr begleitet.
Digitalisierung ist bei uns keine Floskel, sondern gelebte Praxis. Über unser Mandantenportal ermöglichen wir Ihnen den sicheren und strukturierten Austausch sämtlicher Unterlagen – jederzeit, ortsunabhängig und DSGVO-konform. Mit individuellen Softwarelösungen, abgestimmt auf Ihre Organisation, können Sie die Buchhaltung optimal vorbereiten, Belege automatisiert erfassen und Prozesse vereinfachen. Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungs-, Kassen- oder Faktura-Tools erleichtern die Zusammenarbeit zusätzlich. Wir denken steuerliche Beratung digital – damit Sie Zeit sparen, Fehler vermeiden und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Ob Start-up, Freiberufler, Mittelständler oder Holdingstruktur: Wir richten unsere Leistungen individuell an Ihrem Bedarf aus und bleiben dabei flexibel, zuverlässig und vorausschauend.
Die Buchhaltung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist das Fundament jeder fundierten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Nur wer über aktuelle, vollständige und korrekt strukturierte Zahlen verfügt, kann unternehmerische Entscheidungen sicher treffen und steuerliche Gestaltungspotenziale rechtzeitig nutzen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine präzise, zeitnahe und digital unterstützte Buchführung.
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzbuchhaltung – abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Branche und Ihre digitalen Prozesse. Dabei setzen wir auf moderne Tools zur Belegerfassung, OCR-gestützte Automatisierungen und durchdachte Schnittstellen zu Faktura-, Kassen- oder Warenwirtschaftssystemen. Ob klassische Buchhaltung oder revisionssichere GoBD-konforme Lösungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen stimmen.
Durch unseren strukturierten Buchhaltungsprozess schaffen wir Transparenz und Effizienz: Sie wissen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht. Unsere Auswertungen liefern nicht nur den Überblick über betriebliche Entwicklungen, sondern bilden auch die Grundlage für strategische Beratung, Investitionsentscheidungen und Liquiditätsplanung. Dank unserer digitalen Infrastruktur erfolgt der Austausch der Belege unkompliziert über unser Mandantenportal – sicher, schnell und papierlos.
Wir verstehen Buchhaltung als aktiven Teil der Beratung – nicht als lästige Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug für Ihren Erfolg.
Der Jahresabschluss ist der zentrale Abschluss eines Geschäftsjahres – Pflicht für Kapitalgesellschaften, unverzichtbar für Gläubiger, Investoren und das Finanzamt. Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eine vereinfachte Alternative. In beiden Fällen gilt: Ein sauber erstellter Abschluss schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern liefert auch die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und steuerliche Gestaltung.
Wir erstellen für Sie Ihren Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht – professionell, fristgerecht und digital. Ob Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht oder EÜR für kleinere Betriebe: Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen korrekt aufbereitet, betriebswirtschaftlich aussagekräftig und steuerlich optimal gestaltet sind. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit – für Sie, Ihre Bank und das Finanzamt.
Dank moderner Softwarelösungen erfolgt der Prozess weitgehend automatisiert und effizient. Belege, Buchführung und Abstimmungen lassen sich über unser Mandantenportal digital austauschen. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen den Jahresabschluss verständlich, weisen auf Entwicklungen hin und zeigen Potenziale zur Steueroptimierung oder Rücklagenbildung auf. Denn der Jahresabschluss ist mehr als ein Pflichtdokument – er ist ein Steuerungsinstrument für die Zukunft Ihres Unternehmens.
Die Lohnbuchhaltung zählt zu den sensibelsten Bereichen der Unternehmensführung. Sie erfordert nicht nur höchste Sorgfalt bei der Abrechnung von Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Fehler können schnell zu Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen – bis hin zu Betriebsprüfungen und Haftungsrisiken. Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der nötigen Fachkompetenz, Erfahrung und digitaler Infrastruktur.
Ob monatliche Abrechnungen, Meldungen an Sozialversicherungsträger, Erstellung von Lohnsteueranmeldungen oder die Abwicklung von Urlaubs-, Krankheits- und Mutterschaftzeiten – wir kümmern uns um alle Prozesse rund um das Lohnbüro. Auch Sonderthemen wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Zuschüsse oder geringfügige Beschäftigungen werden rechtssicher berücksichtigt.
Dank digitaler Schnittstellen erfolgt der Datenaustausch effizient und DSGVO-konform. Über unser Mandantenportal können Sie Personalstammdaten, Arbeitszeiten und Änderungen sicher übermitteln. Wir integrieren Ihre Lohnbuchhaltung nahtlos in bestehende Systeme und bereiten Ihre Daten optimal für Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen vor. Sie behalten jederzeit den Überblick – über Personalkosten, Nettoauszahlungen und Abgaben.
Vertrauen Sie auf eine Lohnbuchhaltung, die rechtssicher, zuverlässig und digital aufgestellt ist – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die fristgerechte und inhaltlich korrekte Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den zentralen Aufgaben der laufenden steuerlichen Beratung. Dabei geht es nicht nur um die reine Deklaration, sondern um die vollständige und rechtssichere Abbildung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse – stets mit dem Ziel, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen fundiert, effizient und mit einem klaren Blick auf Ihre individuelle Situation.
Für Unternehmen übernehmen wir die Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen ebenso wie der gesonderten und einheitlichen Feststellungen bei Personengesellschaften. Auch die Kapitalertragsteuer oder Sonderregelungen für Holdingstrukturen und Betriebsaufspaltungen fließen bei Bedarf in die Beratung ein. Privatpersonen unterstützen wir bei der Einkommensteuererklärung – inklusive Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Vermietung und Kapitalerträgen. Auch komplexere Sachverhalte wie ausländische Einkünfte, Abfindungen, Erbschaften oder private Veräußerungsgeschäfte erfassen wir präzise und gesetzeskonform.
Durch digitale Prozesse – vom Beleg-Upload über das Mandantenportal bis zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) – wird der Aufwand für Sie minimiert. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz: Wir prüfen Bescheide, legen bei Bedarf Einspruch ein und stehen Ihnen bei Rückfragen des Finanzamts zur Seite. Für uns ist jede Steuererklärung ein Baustein einer ganzheitlichen Beratung – nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern eine Chance zur Optimierung.
Digitale Prozesse sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern zentrale Voraussetzung für eine moderne und effiziente Steuerberatung. In unserer Kanzlei stehen Ihnen strukturierte, durchdachte und mandantenfreundliche digitale Lösungen zur Verfügung, die Ihre Arbeitsabläufe deutlich vereinfachen und gleichzeitig die Qualität der steuerlichen Betreuung erhöhen. Dabei verstehen wir Digitalisierung nicht als Selbstzweck, sondern als Werkzeug, um Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und die Zusammenarbeit nachhaltig zu verbessern.
Unsere Mandanten profitieren von einem sicheren und intuitiv bedienbaren Mandantenportal, über das Dokumente ausgetauscht, Belege hochgeladen und Auswertungen eingesehen werden können – jederzeit, ortsunabhängig und selbstverständlich DSGVO-konform. Weiterhin setzen wir auf eine Vielzahl von Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungs-, Kassen- und ERP-Systemen sowie zu digitalen Banking-Plattformen und Faktura-Tools. So lassen sich z. B. Belege automatisch importieren, Zahlungsvorgänge effizient zuordnen und Buchungsdaten medienbruchfrei übernehmen.
Auch im Bereich der Lohnbuchhaltung, der Jahresabschlusserstellung und der Steuerdeklaration nutzen wir moderne Softwarelösungen, um Prozesse zu automatisieren und Prüfroutinen zu verbessern. Die digitale Zusammenarbeit bedeutet für Sie weniger Aufwand, mehr Transparenz und eine zuverlässige Dokumentation aller steuerlich relevanten Vorgänge.
Wir begleiten Sie bei der Auswahl und Anbindung geeigneter Systeme, passen die digitalen Prozesse an Ihre Organisationsstruktur an und sorgen dafür, dass Mensch und Technik optimal zusammenwirken. So wird aus der Digitalisierung ein echter Mehrwert – für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre steuerliche Planungssicherheit.
Ob Buchführung, Löhne oder Steuererklärungen – wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung Ihres Unternehmens mit hoher fachlicher Präzision und digitaler Effizienz. Dabei richten wir unsere Leistungen individuell auf Ihre Unternehmensform, Ihre Branche und Ihre internen Abläufe aus. Im Folgenden finden Sie die drei zentralen Bereiche unserer kontinuierlichen Betreuung – fundiert, rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet.
Buchhaltung / Jahresabschluss
Steuerdeklaration
Lohnbuchhaltung
Für die Frage der Besteuerung eines Firmenwagens und des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten ist jeweils zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte (ggf. durch Zuordnung des Arbeitgebers) oder durch eine betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer dauerhaft typischerweise arbeitstäglich tätig werden soll, hat, oder ob keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) führte dazu in seinem Urteil vom 14.11.2023 Näheres aus: Im Fall stand einem Bauleiter ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Sein Arbeitgeber berücksichtigte bei der Besteuerung des Firmenwagens die 0,03-%-Regelung für die Wege zwischen Wohnung und der angenommenen ersten Tätigkeitsstätte, einer Niederlassung der Firma. Der Bauleiter wurde zusammen mit seiner Ehepartnerin für die Jahre 2015 bis 2017 zur Einkommensteuererklärung veranlagt.
Sie machten Werbungskosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Für 2015 erkannte das Finanzamt die Verpflegungsmehraufwendungen nicht an, berücksichtigte aber die Entfernungspauschale für 215 Tage. Für 2016 und 2017 wurden die Verpflegungsmehraufwendungen anerkannt, jedoch wurde die Entfernungspauschale auf weniger Tage reduziert.
Sowohl das Finanzgericht als auch später der Bundesfinanzhof stellten daraufhin fest, dass die Niederlassung des Unternehmens nicht als erste Tätigkeitsstätte des Bauleiters anzusehen war, da er dort nur gelegentlich tätig war und keine Zuordnung des Arbeitgebers zu dieser Niederlassung erfolgt ist.
Diese Entscheidung führte dazu, dass die Anwendung der 0,03-%-Regelung im Fall des Bauleiters nicht gerechtfertigt war und seine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten anerkannt wurden.